Wie wir im August 2021 vermeldeten und hier
publiziert wurde, wollte die Einwohnergemeinde Steffisburg
das Angebot der Parkplätze beim Friedhof massiv erweitern (17
zusätzliche!) und dafür 7 grössere Bäume fällen, u.a. wertvolle
Waldföhren, welche den Friedhof und die Scheidgasse prägen und den
Passanten dort Schatten spenden. Auch im Grossen Gemeinderat
umstritten, wurde der Kredit dafür nur mit dem Stichentscheid des
Präsidenten bewilligt, mit 15:14 Stimmen. Diskussion siehe
hier Seite 63-78 (ab Seite 13 des PDF).
Das Vorhaben war aus unserer Sicht rückwärtsgewandt, da es dem
Energieleitbild der Gemeinde widerspricht und insbesondere eine
grössere Gefährdung von Schulkindern und Senioren bedeutet, welche
den schmalen Teil der Scheidgasse benutzen. Es hat in unmittelbarer Nähe des Friedhofs bereits mehr
als genügend Parkplätze ausser bei grossen Abdankungen, und in diesem Fall gibt es
in wenigen Minuten Distanz das neue Parkhaus sowie weitere öffentliche Parkplätze. Wir hatten die
Abteilungen Tiefbau/Umwelt sowie Sicherheit gebeten, wenigstens
das Vorhaben so zu redimensionieren, dass die grösseren Bäume
erhalten werden könnten, und die Verkehrssicherheit auf dem Weg zu
verbessern mit Signalisation Tempo 20 / Fussgängervortritt. Die
Abteilungen gingen nicht auf die Vorschläge ein und schlugen vor,
dass wir eine Einsprache
machen. Weitere Einsprachen wurden vom Natur- und
Vogelschutzverein Steffisburg (Verlust von Biodiversität) und zwei
AnwohnerInnen (Störung der Totenruhe) eingereicht.
Diese alle wurden im Dezember 2021 vom damaligen Statthalter
abgelehnt: Die Sicherheit sei gewährleistet, obwohl der
ordentliche Strassenabstand unterschritten würde. Der Bedarf an
den neuen Parkplätzen sei gegeben weil der Grosse Gemeinderat so
entschieden habe (!). Das Statthalteramt machte keine
Bedarfsrechnung gemäss gesetzlicher Bandbreite noch verlangte es
eine solche von der Gemeinde (!). Das Vorhaben widerspreche nicht
dem Energieleitbild, da es durch die zusätzlichen Parkplätze
weniger Verkehr durch reduzierten Suchverkehr gebe (nicht mehr
Verkehr, wie allgemein bekannt ist!). Waldföhren gehörten primär
in den Wald (!). Die Verkehrssicherheit sei gewährleistet und alle
VerkehrsteilnehmerInnen müssten aufeinander Rücksicht nehmen. Auf
unsere diversen Punkte wurde nicht eingegangen. (Auch gebe es kein
Recht auf Totenruhe über die gesetzlichen 20 Jahre Grabesruhe
hinaus.)
Mit einem dermassen minimalistisch begründeten, einseitigen Entscheid konfrontiert, rechneten wir uns gute Chancen aus bei der nächsten Behörde Recht zu bekommen, dem kantonalen Bau- und Verkehrsdepartement. Das Risiko bis zu Fr. 10'000.- zahlen zu müssen schien uns vertretbar, aber nicht statthaft für die Kasse der Grünen Steffisburg. Somit wurde in einem Crowdfunding private Anteilsscheine für den Fall des Verlusts organisiert. Eine spezialisierte Kanzlei schrieb eine ausgezeichnete Beschwerde und reichte sie im Januar 2022 ein.
Die Kanzlei der Gemeinde reichte im Februar 2022 eine
Beschwerdeantwort ein. Wir setzten uns damit auseinander und
widerlegten einzelne Punkte daraus, reichten diese Arbeit aber
nirgends ein; sie hätte allenfalls bei einem Weiterzug an die
nächste Instanz nützlich sein können.
Das war aber nicht nötig, denn mit seinem Entscheid 110/2022/3 vom 13.05.2022 verfügte das BVD, dass das Statthalteramt eine neue, sorgfältigere Abklärung machen müsse und die Gemeindeverwaltung zog daraufhin ihr Baugesuch zurück. Sie muss zwar für die juristischen Kosten aufkommen, spart aber durch den Nichtbau etwa das 20-fache. Win-Win!