(Keine) Bäume fällen für mehr Parkplätze beim Friedhof - Grüne Steffisburg bekommen Recht vom Kanton

Wie wir im August 2021 vermeldeten und hier publiziert wurde, wollte die Einwohnergemeinde Steffisburg das Angebot der Parkplätze beim Friedhof massiv erweitern (17 zusätzliche!) und dafür 7 grössere Bäume fällen, u.a. wertvolle Waldföhren, welche den Friedhof und die Scheidgasse prägen und den Passanten dort Schatten spenden. Auch im Grossen Gemeinderat umstritten, wurde der Kredit dafür nur mit dem Stichentscheid des Präsidenten bewilligt, mit 15:14 Stimmen. Diskussion siehe hier Seite 63-78 (ab Seite 13 des PDF).

Das Vorhaben war aus unserer Sicht rückwärtsgewandt, da es dem Energieleitbild der Gemeinde widerspricht und insbesondere eine grössere Gefährdung von Schulkindern und Senioren bedeutet, welche den schmalen Teil der Scheidgasse benutzen. Es hat in unmittelbarer Nähe des Friedhofs bereits mehr als genügend Parkplätze ausser bei grossen Abdankungen, und in diesem Fall gibt es in wenigen Minuten Distanz das neue Parkhaus sowie weitere öffentliche Parkplätze. Wir hatten die Abteilungen Tiefbau/Umwelt sowie Sicherheit gebeten, wenigstens das Vorhaben so zu redimensionieren, dass die grösseren Bäume erhalten werden könnten, und die Verkehrssicherheit auf dem Weg zu verbessern mit Signalisation Tempo 20 / Fussgängervortritt. Die Abteilungen gingen nicht auf die Vorschläge ein und schlugen vor, dass wir eine Einsprache machen. Weitere Einsprachen wurden vom Natur- und Vogelschutzverein Steffisburg (Verlust von Biodiversität) und zwei AnwohnerInnen (Störung der Totenruhe) eingereicht.

Diese alle wurden im Dezember 2021 vom damaligen Statthalter abgelehnt: Die Sicherheit sei gewährleistet, obwohl der ordentliche Strassenabstand unterschritten würde. Der Bedarf an den neuen Parkplätzen sei gegeben weil der Grosse Gemeinderat so entschieden habe (!). Das Statthalteramt machte keine Bedarfsrechnung gemäss gesetzlicher Bandbreite noch verlangte es eine solche von der Gemeinde (!). Das Vorhaben widerspreche nicht dem Energieleitbild, da es durch die zusätzlichen Parkplätze weniger Verkehr durch reduzierten Suchverkehr gebe (nicht mehr Verkehr, wie allgemein bekannt ist!). Waldföhren gehörten primär in den Wald (!). Die Verkehrssicherheit sei gewährleistet und alle VerkehrsteilnehmerInnen müssten aufeinander Rücksicht nehmen. Auf unsere diversen Punkte wurde nicht eingegangen. (Auch gebe es kein Recht auf Totenruhe über die gesetzlichen 20 Jahre Grabesruhe hinaus.)

Mit einem dermassen minimalistisch begründeten, einseitigen Entscheid konfrontiert, rechneten wir uns gute Chancen aus bei der nächsten Behörde Recht zu bekommen, dem kantonalen Bau- und Verkehrsdepartement. Das Risiko bis zu Fr. 10'000.- zahlen zu müssen schien uns vertretbar, aber nicht statthaft für die Kasse der Grünen Steffisburg. Somit wurde in einem Crowdfunding private Anteilsscheine für den Fall des Verlusts organisiert. Eine spezialisierte Kanzlei schrieb eine ausgezeichnete Beschwerde und reichte sie im Januar 2022 ein.

Die Kanzlei der Gemeinde reichte im Februar 2022 eine Beschwerdeantwort ein. Wir setzten uns damit auseinander und widerlegten einzelne Punkte daraus, reichten diese Arbeit aber nirgends ein; sie hätte allenfalls bei einem Weiterzug an die nächste Instanz nützlich sein können.

Das war aber nicht nötig, denn mit seinem Entscheid 110/2022/3 vom 13.05.2022 verfügte das BVD, dass das Statthalteramt eine neue, sorgfältigere Abklärung machen müsse und die Gemeindeverwaltung zog daraufhin ihr Baugesuch zurück. Sie muss zwar für die juristischen Kosten aufkommen, spart aber durch den Nichtbau etwa das 20-fache. Win-Win!